Ärzte und Gesundheitswesen
Steuerberatung für Ärzte und das Gesundheitswesen – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Praxis
Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, mit denen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister täglich konfrontiert sind, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Das Steuerrecht im Bereich der Ärzte weist eine Reihe von spezifischen Besonderheiten auf, die sich aus den besonderen Anforderungen und Umständen des Berufsstandes ergeben. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist die Frage der Steuerbefreiung im Umsatzsteuerrecht. Ärzte genießen in vielen Fällen eine Umsatzsteuerbefreiung für ihre heilberufliche Tätigkeit, was jedoch nicht immer einfach zu bestimmen ist. Die genaue Abgrenzung, welche Tätigkeiten unter diese Befreiung fallen und welche nicht, ist oft komplex und kann zu Unsicherheiten führen. So sind etwa medizinische Dienstleistungen, die im Rahmen einer heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden, grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Doch sobald andere, nicht medizinische Leistungen in den Praxisalltag integriert werden – etwa kosmetische Behandlungen oder Leistungen, die in erster Linie wirtschaftlichen Zielen dienen – kann dies dazu führen, dass die Praxis nicht mehr als rein heilberuflich gilt und die Umsatzsteuerpflicht wieder greift.
Ein weiteres, häufig auftretendes Problem ist die sogenannte gewerbliche „Infizierung“ einer Arztpraxis. Dies bedeutet, dass eine ursprünglich als freiberuflich eingestufte Tätigkeit aufgrund von zusätzlichen, gewerblichen Aktivitäten steuerlich als gewerblich eingestuft wird. Der Übergang von einer freiberuflichen Tätigkeit zu einer gewerblichen Tätigkeit hat weitreichende Folgen, da gewerbliche Einkünfte anderen steuerlichen Regelungen unterliegen und der Arzt somit nicht nur höheren Steuersätzen ausgesetzt ist, sondern auch zusätzliche Pflichten, wie etwa die Gewerbesteuerpflicht, erfüllen muss. Eine gewerbliche Infizierung kann auftreten, wenn in der Praxis gewerbliche Leistungen erbracht werden, die nicht unmittelbar mit der ärztlichen Tätigkeit zu tun haben, wie etwa Ärzte, die eine Klinik betreiben und entgeltliche Unterbringung und Verköstigung von Patienten anbieten, oder der Verkauf von medizinischen Hilfsmitteln bzw. Medikamenten ohne Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten. In solchen Fällen ist es wichtig, die Trennlinie zwischen dem heilberuflichen und gewerblichen Bereich genau zu ziehen, um unangenehme steuerliche Folgen zu vermeiden.
Diese Besonderheiten des Steuerrechts für Ärzte erfordern eine genaue Kenntnis der steuerlichen Vorschriften sowie eine sorgfältige Planung der Praxisstruktur. Es empfiehlt sich, regelmäßig mit einem Steuerberater zu sprechen, der auf das Steuerrecht für Ärzte spezialisiert ist, um möglichen Problemen vorzubeugen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Gesundheitswesen stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihre Praxis oder Einrichtung erfolgreich zu führen. Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer Zukunft arbeiten!
Unsere Leistungen:
- Erstellung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Steuerliche Gestaltungsberatung beim Kauf, Gründung, Erweiterung oder Verkauf Ihrer Praxis
- Steuerliche Beratung speziell im Gesundheitswesen
- Individuelle Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung
- Erstellen von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Abrechnung der Gehälter der Praxismitarbeiter
- Betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten
Ihre Vorteile im Überblick
- Reduktion Ihrer Gesamtsteuerbelastung: Wir analysieren Ihre derzeitige Situation genau und erarbeiten eine auf Sie maßgeschneiderten Plan, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
- Auf das Gesundheitswesen maßgeschneiderte steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung: Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich umsatzsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Besonderheiten im Gesundheitswesen.
- Alles aus einer Hand – Steigerung Ihres wirtschaftlichen und finanziellen Erfolgs: Wir als Ihr Steuerberater besitzen neben einem umfangreichen steuerlichen Wissen zudem die betriebswirtschaftliche Expertise, um gemeinsam mit Ihnen Ihren wirtschaftlichen und finanziellen Erfolg zu planen.